Der Zugang zur Telematikinfrastruktur war bis vor kurzem nur für KV-Praxen verfügbar. Seit einiger Zeit haben auch Privatarztpraxen die Möglichkeit, sich mit der TI zu verbinden. Der notwendige Praxisausweis (SMC-B) kann über das Antragsportal der D-Trust beantragt werden. Durch Vorlage einer Bescheinigung über eine privatärztliche Tätigkeit bei der zuständigen Ärztekammer wird der Praxisausweis ausgeben, die auf der Selbstauskunft der antragstellenden Praxis basiert.

Mit der SMC-B kann die Praxis ihre Legitimation als autorisierte Praxis für den Zugang zur Telematikinfrastruktur nachweisen und somit verschiedene TI-Anwendungen wie eRezept, ePA und sichere Übermittlungen über KIM nutzen. Eine detaillierte Anleitung zur Beantragung des Praxisausweises (SMC-B) für Privatarztpraxen sind im gematik Fachportal verfügbar.

Die Erstattung der Kosten für den Anschluss an die Telematikinfrastruktur (TI) ist derzeit gesetzlich noch nicht vorgesehen. Privatpraxen müssen daher die Kosten selber tragen.